Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Januar 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Elektroarbeiten, Montagen und Dienstleistungen zwischen Elektro Gashi (Inh. Altin Gashi) und seinen Kunden.
2. Status und Leistungsumfang
Der Auftragnehmer (Altin Gashi) ist als Elektrofachkraft tätig, führt jedoch keinen Meistertitel im Elektrohandwerk. Elektro Gashi übernimmt die Planung und Ausführung von Elektroinstallationen. Arbeiten, die nach § 13 NAV einer Eintragung in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers bedürfen, insbesondere Inbetriebnahmen und Zähleranmeldungen, werden grundsätzlich durch einen externen, konzessionierten Elektromeisterbetrieb geprüft und abgenommen.
3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Elektrokleinarbeiten, Kabelverlegungen, Lampenmontagen sowie Zuarbeiten für konzessionierte Betriebe. Die spezifischen Leistungen werden im jeweiligen Angebot definiert.
4. Abnahme durch Dritte
Sofern eine Abnahme durch einen externen Meisterbetrieb erforderlich ist, vermittelt Elektro Gashi diesen Kontakt oder arbeitet mit einem Partnerbetrieb zusammen. Die Kosten für die Meisterabnahme sind, sofern nicht explizit als Pauschale ausgewiesen, gesondert zu vergüten.
5. Mitwirkung des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die baulichen Voraussetzungen für die Installation gegeben sind. Er stellt Pläne über verdeckte Leitungen zur Verfügung. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
6. Gewährleistung und Haftung
Elektro Gashi haftet für die fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Für Mängel an vom Kunden gestellten Materialien, zum Beispiel bauseits vorhandene Lampen, wird keine Haftung übernommen. Die Haftung für Folgeschäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Zahlung und Eigentumsvorbehalt
Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug fällig. Verbaute Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Elektro Gashi.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Lingen.